

Control Security Investigation
DETEKTEI - BEWACHUNG - OBJEKTSCHUTZ - PERSONENSCHUTZ - EVENTSECURITY - REVIERDIENST - KAUFHAUSDETEKTIVE - SICHERHEITSMANAGEMENT

Unsere allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB):
Vertrauliche Behandlung von Kundendaten
Da wir als gewerberechtliches Sicherheitsunternehmen zur absoluten Diskretion und Verschwiegenheit verpflichtet sind, müssen wir aus begreiflichen Gründen auf eine Auflistung unserer Auftraggeber verzichten. Unsere Sicherheitsfachberater sind jedoch befugt, über Kunden, die uns nachweislich von der Verschwiegenheitspflicht entbunden haben, auf Wunsch Auskünfte zu erteilen.
1. Diese Geschäftsbedingungen betreffen die Geschäftsbereiche SICHERHEITSDIENST und BEWACHUNG..
2. Die erste Beratung ist generell kostenlos. Ziel der ersten Beratung ist die Aufklärung des Klienten über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, Möglichkeiten der zu erbringenden Leistung für den Klienten, das Festlegen einer Strategie bzw. der Vorgangsweise in Bezug auf die Sicherheitsdienstlichen Aufgaben sowie die Vereinbarung der Leistung und des Honorars.
3. Der Auftrag kommt durch die Unterfertigung der Auftragsbestätigung und der Honorarordnung durch den Klienten rechtswirksam zustande.
4. Die Aufträge werden lege artis ausgeführt. Der Klient kann – auch im Schadensfall – aus der Leistungserbringung durch die Control Security Investigation keine Ansprüche an die Control Security Investigation ableiten.
5. Sämtliche schriftliche Unterlagen über erteilte Aufträge behandeln wir vertraulich. Sobald eine schriftliche Unterlage unser Haus verlassen hat, trägt der Klient das Risiko in Hinblick auf die Geheimhaltung.
6. Nach Erbringung der vereinbarten Leistung stellen wir diese in Form einer Honorarnote in Rechnung. Der Betrag ist ausnahmslos ohne Abzüge binnen 8 Tagen unserem Firmenkonto Nr. IBAN: AT 08140000401089739 bei der BAWAG PSK Konto, BIC:BAWAATWW, gutzuschreiben.
7. Abweichend kann – insbesondere bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken – vereinbart werden, daß die seitens der Control Security Investigation erbrachten Leistungen bzw. Teilleistungen wie erbrachte Arbeitsstunden, erforderliche Reiseersatzkosten, Barauslagen udgl. jeweils zum Monats- oder Wochenende abgerechnet werden. Die Begleichung dieser Teilhonorarnote erwarten wir binnen 8 Tagen ohne Abzüge, ansonsten wir uns die Erbringung weiterer Leistungen vorbehalten. Bei Auftragsfertigstellung erfolgt die Endabrechnung über noch offene Honorarbeträge (siehe Pkt. 6).
8. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die im UGB festgelegten Verzugszinssätze. Ist der Honorarbetrag unserem Konto nicht in der vereinbarten Zeit gutgeschrieben, mahnen wir einmalig mit einem neuerlichen Zahlungsziel von 8 Tagen. Der Honorarbetrag erhöht sich bei dieser Mahnung um eine Mahngebühr von € 35,00 zzgl. MwSt. (€ 42,00 incl. MwSt.) und die bis dahin angefallenen Verzugszinsen. Bleibt auch dieser Termin unbeachtet oder wird nicht der vorgeschriebene Gesamtbetrag entrichtet, übergeben wir die Gesamtforderung unserem Rechtsanwalt zur klagsweisen Einbringung und Exekutionsführung.
9.Dauer des Vertrages, Kündigung
Die Vertragsdauer wird grundsätzlich bei Bewachungstätigkeiten im Dienstleistungsvertrag vereinbart in allen anderen Fällen in einer Auftrags- Honorarvereinbarung.
Im Falle von Bewachungstätigkeiten bei unbestimmter, oder jährlicher Vertragsdauer erfolgt
die Kündigung des Vertrages durch die Vertragsparteien unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalenderjahres. Mit Ausnahme einer Rechtsnachfolge kann der Auftraggeber bei Verkauf oder sonstiger gänzlicher Aufgabe des Bewachungsobjektes den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig lösen, es sei denn, dass es sich lediglich um eine Standortverlegung handelt, in welchem Falle die Dienstleistungen am neuen Standort fortzusetzen sind.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen unter nicht einhält der (GWO).
10.Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das
Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Vertragsangaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend
bekannt zu geben.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
12. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Control Security Investigation vereinbart.
Änderungen vorbehalten